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Allgemeine Geschäftsbedingungen coworx Marburg

1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von coworx Marburg einem Projekt von cleverworx marketing solutions GbR nachfolgend: coworx Marburg, welche diese gegenüber ihren Nutzern / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Nutzers, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch coworx Marburg keine Geltung.

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2 Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von coworx Marburg ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen in den als “coworx” bezeichneten Räumen am Standort Bahnhofstraße 17, 35037 Marburg sowie an weiteren Standorten, einschließlich der Nutzung des zur Verfügung gestellten Internet-Zugangs per Wlan im Rahmen der angebotenen Nutzungstarife.

Darüber hinaus bietet coworx Marburg weitere kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen an. Dazu gehören beispielhaft:

Angebot einer Adressnutzung mit Postservice
Vermietung von Konferenzräumen
Durchführung von Veranstaltungen
Anbieten gastronomischer Dienstleistungen
Vermietung von Bildschirmen, Projektoren und Moderationskoffern

(2) Je nach gewählter Vertragsart / Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.

Folgende Tarife werden derzeit angeboten:

2.1. XL. ALL INCLUSIVE: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung an festem Single-Desk Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan), Rollcontainer, Hängeschrank, Nutzung Meetingraum für 6 Personen nach Verfügbarkeit, Nutzung voll ausgestattete Küche, Kaffee-Vollautomat (Fair-Use), Adress- und Briefkastennutzung im Rahmen der Öffnungszeiten zu besonderen Konditionen bzgl. Vertragsschluss, Zahlungsmodalitäten sowie Kündigungsfrist. Details unter (12).

2.2. M. ACCESS ALL MONAT: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung an festem Multi-Desk Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan), Rollcontainer, Hängeschrank, Nutzung Meetingraum für 6 Personen nach Verfügbarkeit, Nutzung voll ausgestattete Küche, Kaffee-Vollautomat (Fair-Use) im Rahmen der Öffnungszeiten zu besonderen Konditionen bzgl. Vertragsschluss, Zahlungsmodalitäten, Erweiterungsmöglichkeit auf Single-Office-Option gegen Berechnung sowie Kündigungsfrist. Details unter (12).

2.3. M. ACCESS ALL WOCHE: Ganzwöchentliche Nutzungsberechtigung an festem Multi-Desk Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan), Rollcontainer, Hängeschrank, Nutzung Meetingraum für 6 Personen nach Verfügbarkeit, Nutzung voll ausgestattete Küche, Kaffee-Vollautomat (Fair-Use) im Rahmen der Öffnungszeiten zu besonderen Konditionen bzgl. Vertragsschluss, Zahlungsmodalitäten sowie Kündigungsfrist. Details unter (12).

2.4. S. FLEXI MONAT: Ganzmonatliche Nutzungsberechtigung an flexiblem/wechselnden Multi-Desk Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan), Rollcontainer, Hängeschrank, Nutzung Meetingraum für 6 Personen nach Verfügbarkeit, Nutzung voll ausgestattete Küche, Kaffee-Vollautomat (Fair-Use) im Rahmen der Öffnungszeiten zu besonderen Konditionen bzgl. Vertragsschluss, Zahlungsmodalitäten sowie Kündigungsfrist. Details unter (12).

2.4. S. FLEXI WOCHE: Ganzwöchentliche Nutzungsberechtigung an flexiblem/wechselnden Multi-Desk Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan), Rollcontainer, Hängeschrank, Nutzung Meetingraum für 6 Personen nach Verfügbarkeit, Nutzung voll ausgestattete Küche, Kaffee-Vollautomat (Fair-Use) im Rahmen der Öffnungszeiten zu besonderen Konditionen bzgl. Vertragsschluss, Zahlungsmodalitäten sowie Kündigungsfrist. Details unter (12).

2.5. 10er-TAGESTICKET: Unter dem Vorbehalt freier Arbeitsplätze 1 Tag Nutzungsberechtigung an täglich nach Verfügbarkeit frei wählbaren flexiblen Multi-Desk Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan), Kaffee-Vollautomat (Fair-Use), besondere Konditionen: Meetingraum für 6 Personen 30% Rabatt im Rahmen der Öffnungszeiten.

2.6. TAGESTICKET: Unter dem Vorbehalt freier Arbeitsplätze 1 Tag Nutzungsberechtigung an täglich nach Verfügbarkeit frei wählbaren flexiblen Multi-Desk Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan), Kaffee-Vollautomat (Fair-Use), besondere Konditionen: Meetingraum für 6 Personen 30% Rabatt, Erweiterungsmöglichkeit auf Single-Office-Option gegen Berechnung im Rahmen der Öffnungszeiten.

2.7. MEETINGRAUM: Tage oder stundenweise Nutzungsberechtigung des Meetingraumes inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan), 6 Plätze, 47“ Monitor/TV, AppleTV, Konferenztelefon, Webcam, Whiteboard im Rahmen der Öffnungszeiten.

(3) Folgende Extras können optional zu den unter (2) genannten Tarifen – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – gebucht werden: Getränkepaket-Monat, Getränkepauschale-Meetingraum, Moderationskoffer-Meetingraum, Catering-Meetingraum, 24/7-Zugang

(4) Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Lampe, Papierkorb, Strom und WLAN.

(5) Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

(6) Die Arbeitsplätze dürfen nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch coworx Marburg. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt coworx Marburg zur fristlosen Kündigung.

(7) Die Arbeitsplätze der Coworking Flexi- und Tagestickettarife müssen am Ende jeden Nutzungstages vom Nutzer komplett geräumt werden.

(8) Der von coworx Marburg zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von externen Providern betreiben. coworx Marburg hat daher auf zeitliche Verfügbarkeiten und verfügbare Bandbreiten keinen Einfluss. Dem Nutzer ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreiten kommen kann. Der Internetzugang darf von dem Nutzer ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden.

(9) coworx Marburg schließt Konkurrenz- oder Sortimentsschutz der Nutzer aus.

(10) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Arbeitsplätze von coworx Marburg nicht zu illegalen, sittenwidrigen oder sonst ethisch und moralisch verwerflichen Geschäften verwendet werden. Dieses Verbot schließt auch das unerlaubte Herunterladen, Kopieren oder Verbreiten urheberrechtlich geschützter oder verbotener Materialien ein.

3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1) Der Zugang zu den Räumen von coworx Marburg ist für die Nutzer während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Webseite unter https://coworx-marburg.de angegeben und sind grundsätzlich montags bis freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Ausgenommen hiervon sind Feiertage oder Betriebsferien. Abweichungen hiervon können abgestimmt werden.

(2) Nutzer die das unter § 3 beschriebene Extra “24/7 Zugang” gebucht haben, erhalten einen persönlichen Schlüssel und haben mit diesem stets Zugang zum coworx Marburg. Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich zu melden und der Nutzer haftet für aus dem Verlust entstehenden Schaden sowie einen Austausch der Schließanlage. Schuldhafter Zahlungsverzug eines Nutzers berechtigt coworx Marburg zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.

(3) Der Nutzer darf die Coworking-Arbeitsplätze nur selbst bzw. durch zuvor angegebene Nutzungsberechtigte nutzten. Die Zahl der Nutzungsberechtigten ist auf die Zahl der gebuchten Arbeitsplätze des Nutzers begrenzt. Zusätzliche Nutzungsberechtigte hat der Nutzer anzumelden. Diese zusätzliche Nutzungsberechtigung wird gesondert berechnet.

(4) Der Nutzer darf zu beruflichen Zwecken im coworx Marburg Gäste/Kunden empfangen. Gäste dürfen sich im coworx Marburg nur in Begleitung des Nutzungsberechtigten aufhalten. coworx Marburg ist berechtigt, Gästen den Zugang zu verweigern, wenn in der Person des Gastes ein wichtiger Grund vorliegt oder der Gästeempfang unzumutbar ist.

4 Vertragsschluss

  • (1) Mit schriftlicher oder online Buchung der gewählten Leistung gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahme des Angebots durch coworx Marburg, die mündlich, schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer 3-Tages-Frist ab Zugang der Buchung erfolgen kann.
  • (2) Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von coworx Marburg. Es besteht die Möglichkeit, diese bei bzw. vor Vertragsschluss auszudrucken.
  • (3) Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht coworx Marburg frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • (4) Mit Vertragsabschluss sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
  • (5) Der Vertragsbeginn ist vorbehaltlich anderweitiger Regelungen nicht an den Beginn eines Monats gebunden.
  • (6) Die Kündigungsfrist beträgt je nach gewähltem Produkt vier, acht oder 12 Wochen zum Vertragsmonatsende, sofern der geschlossene Vertrag nichts anderes vorsieht.
  • (7) Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist Monatsletzter dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag vorhergeht, der dem Tag des Vertragsschlusses entspricht.

5 Tarife, Zahlungsmodalitäten, Kaution, Stornokosten

  • (1) Die angegebenen Nutzungstarife beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise des coworx Marburg.
  • (2) Der Nutzer erhält von coworx Marburg eine Rechnung bzw. eine Nutzungsvereinbarung als Dauerrechnung bei monatsweiser Nutzung.
  • (3) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist Monatserster dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Nutzer bereits durch Versäumung des ersten Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem coworx Marburg Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.
  • (4) Der Nutzer der Angebote des coworx Marburg kann ein SEPA-Basis-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt einen Tag nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch coworx Marburg verursacht wurde.
  • (5) Im Falle von ausnahmsweise befristeten Verträgen und 10-er-Tickets ist die Zahlung in Gänze vor Beginn des Vertrages zu leisten.
  • (6) Im Falle der Stornierung der Nutzung fallen folgende Stornierungskosten bezogen auf den Buchungstarif an: mehr als 48 Stunden vor Buchungsdatum: keine Kosten, bei mindestens 48 Stunden vor Buchungsdatum und -zeit: 25%, bei mindestens 24 Stunden vor Buchungsdatum und -zeit: 50%, bei Stornierung unter 24 Stunden vor Buchungsdatum und -zeit oder Nichtinanspruchnahme ohne Absage (No-Show): 100% des angesetzten oder vereinbarten Preises.

6 Datenschutz

coworx Marburg wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.

7 Kündigungen

(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(2) coworx Marburg kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Nutzer mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzer wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).

8 Vertragsdurchführung

  • (1) Der Nutzer ist im Rahmen des Single-Desk-Tarifes bei ganzmonatlicher Nutzung berechtigt, eigene kleinere Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie nach Abstimmung mit coworx Marburg in den Räumen aufzustellen. Werden die Single-Desk-Tarife in eigenen zugewiesenen Räumen wahrgenommen, so besteht die Möglichkeit zur freien Gestaltung der Arbeitsflächen, sofern das in Absprache mit den anderen im jeweiligen Raum befindlichen Nutzern geschieht. Die technische Peripherie ist ebenfalls frei wählbar, sofern sie andere Nutzer im Haus nicht stört und keine über normale Bürogeräte hinausgehenden Stromverbrauch verursacht. Bohrungen in Wände sind untersagt.
  • (2) Der Nutzer von XL All Inclusive-Tarif ist verpflichtet, coworx Marburg seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem Kunden zuvor in einer angemessenen Frist (mindestens 5 Tage vorher) angekündigt werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen dem Nutzer und coworx Marburg.
  • (3) Dem Nutzer ist bekannt, dass coworx Marburg jährlich zwischen dem 24.12. und 1.1. und in Ausnahmefällen während Brückentagen geschlossen ist. Davon ausgenommen ist der 24/7-Nutzungsberechtigter. Es besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung des Nutzungsentgelts.
  • (4) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der einzelne Vertrag regelt dies anders.
  • (5) (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch coworx Marburg durch den Nutzer auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen von coworx Marburg ist der Nutzer zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Nutzers besteht nicht – auch dann nicht, wenn coworx Marburg auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch coworx Marburg zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Nutzer.
  • (6) coworx Marburg darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Nutzer, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Nutzer das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.
  • (7) coworx Marburg stellt dem Nutzer technische Gegenstände (Monitore, TV, Apple-TV, Konferenztelefon u.a.) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem dafür verantwortlichen Nutzer berechnet.

9 Nutzungsverhalten im Internet

  • (1) Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über coworx Marburg einzuhalten und Gesetzesverstöße an coworx Marburg zu melden. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
  • (2) Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden von coworx Marburg führt, hat der Nutzer coworx Marburg diesen Schaden zu ersetzen. Coworx Marburg behält sich für diesen Fall zudem fristlose Kündigungen vor.

10 Gewährleistung und Haftung

  • (1) Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind (Ausnahme: die abgetrennten Büroeinheiten). Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Das coworx Marburg übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
  • (2) Dem Nutzer ist bekannt, dass im Hause Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden können. Der Nutzer erklärt bereits jetzt die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen kurzfristigen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern coworx Marburg diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
  • (3) In allen Fällen, in denen das coworx Marburg im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet das coworx Marburg nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem coworx Marburg fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  • (4) Dem Nutzer von coworx Marburg ist bekannt, dass es in Ausnahmefällen zu Überbelegungen der Arbeitsplätze kommen kann und kein Anspruch auf einen freien Arbeitsplatz zu einer bestimmten Uhrzeit während der Öffnungszeiten des coworx Marburg besteht.
  • (5) Das coworx Marburg übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Nutzer sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum coworx Marburg unterbleiben. Sofern das coworx Marburg von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer des coworx Marburg von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt coworx Marburg die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass das coworx Marburg von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

11 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

  • (1) Der Nutzer hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an das coworx Marburg zurückzugeben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind dem coworx Marburg vollumfänglich zu ersetzen.
  • (2) Der Nutzer hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften, Schlüssel an das coworx Marburg zurückzugeben. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann coworx Marburg die Arbeitsplätze öffnen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann coworx Marburg auf Kosten des Nutzers einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.
  • (3) Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er gegenüber coworx Marburg für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

12 Tarif Coworking

  • (1) Die tagaktuellen Tarife der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten sind der Onlinepräsenz www.coworx-marburg.de zu entnehmen, oder per Mail bzw. telefonisch zu erfragen.
  • - Die Tarife Tagesticket, M. Access All Woche, M Access All Monat und XL. All Inclusive sind optional als Single-Office nutzbar. Die Preise für diese Option sind unter der jeweiligen Position angegeben.   
  • - Die Entgelte sind jeweils spätestens am ersten Tag des gewählten Abrechnungszeitraums fällig
  • (2) Das monatliche Entgelt für einen optional zubuchbaren 24/7-Zugang ist am ersten Tag des jeweils gebuchten Leistungszeitraums für die Gesamtdauer des gebuchten Leistungszeitraums im Voraus fällig.
  • (3) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt, sofern diese nicht ausdrücklich als Bruttopreisangaben ausgewiesen sind.
  • (4) Sollte ein vom Nutzer gebuchter Tarif ausnahmsweise nicht realisiert werden können, behält sich coworx Marburg das Recht vor, in Abstimmung mit dem Nutzer eine andere verfügbare Nutzungsmöglichkeit anzubieten. Die Berechnung wird an die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit angepasst. Der Nutzer hat hierbei auch die Möglichkeit des kostenlosen Rücktritts von der Vereinbarung. Ersatzansprüche des Nutzers gegen coworx Marburg sind in diesem Fall ausgeschlossen.

13 Mailbox und Nutzung als Geschäftsadresse

  • Der Nutzer kann bei gesonderter Buchung im Rahmen der Serviceleistung Mailbox die Adresse von coworx während der Vertragslaufzeit als c/o Geschäftsadresse nutzen. Der Service berechtigt nicht zur Eintragung in öffentlichen Verzeichnissen, Gewerbe- oder Handelsregister; es sei denn die Anschrift wird ausschließlich als Postanschrift oder als unselbständige Zweigniederlassung bezeichnet und der Hauptsitz des Unternehmens als solches kenntlich gemacht.
  • Ab einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten kann die Serviceleistung Mailbox Unternehmenssitz gebucht werden. Der Service berechtigt die Nutzung der Adresse im üblichen Geschäftsverkehr und im Impressum einer Website. Sie kann als alleinige Geschäftsadresse genutzt werden und alle damit einhergehenden Anmeldungen und Eintragungen sind zulässig. Ausweiskopien der Geschäftsführung mit Wohnanschrift sind auf Verlangen von coworx Marburg für diesen Service zu interlegen.
  • Durch die Buchung der Serviceleistungen Mailbox werden Postsendungen durch coworx Marburg angenommen. Der Nutzer erteilt coworx Marburg hierfür eine schriftliche Empfangsvollmacht. Die Postannahme umfasst sämtliche Briefsendungen und Postkarten der Tagespost inklusive Päckchen und Pakete bis 5 kg. Sperrgut und übergroße Sendungen sind von der Annahme ausgeschlossen. coworx Marburg ist nicht verpflichtet, Einschreiben oder Bestellungen sowie Vorkasseleistungen für den Nutzer anzunehmen.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen unverzüglich abzuholen. coworx Marburg behält sich vor, ab dem dritten Werktag eine Lagergebühr zu erheben.
  • Nicht abgeholte Sendungen werden nach einer maximalen Lagerdauer von 60 Tagen auf Kosten des Nutzers an die bekannte Adresse weitergeleitet, an den Absender zurückgeschickt, oder soweit diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, entsorgt.
  • Die optionale Buchung eines Post- und Adress-Service kann nur zusammen mit einer Coworking Monats-Paket-Buchung erfolgen. Die Nutzungsberechtigung endet automatisch mit Beendigung der dazugehörigen Coworking Paket-Rate. Eine Entgeltrückerstattung für gebuchte aber nicht genutzte Zeiträume ist ausgeschlossen.

 

14 Schlussbestimmungen

  • (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
  • (2) coworx Marburg behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Coworx Marburg wird die Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 2 Wochen nach Benachrichtigung gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen.
  • (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • (4) Der Gerichtsstand ist der Sitz von coworx Marburg in Marburg.
  • (5) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
  • Stand der AGB: Marburg, September 2023